Stadtturm

Allgemeine Geschäftsbedingungen Turmhotel (Turmhotel)

Sehr geehrter Gast! Wir bedanken uns für Ihren Besuch. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
  1. Der Stammtisch der Herren zu Ens, registrierter Verein, Gasthof Brunner, Hauptplatz 23, A-4470 Enns, bietet Ihnen als Betreiber des Fremdenzimmers Turmhotel die einmalige Gelegenheit, eine Nacht in einem einzigartigen historischen Gebäude aus 1564 zu verbringen. Beachten Sie bitte, dass es sich um kein gewöhnliches Hotelzimmer handelt und der Verein Stammtisch der Herren zu Ens kein gewerblicher Anbieter ist. Seitens des Stammtisches der Herren zu Ens kann daher nur die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen werden. Die „Greisslerei am Hauptplatz“ in Enns betreut für uns das Zimmer.
  2. Der Stadtturm ist als Wahrzeichen der Stadt Enns unter Denkmalschutz. Jede Veränderung, Beeinträchtigung oder Beschädigung ist gesetzlich verboten und wird behördlich geahndet.
  3. Der Stadtturm ist ein öffentliches Gebäude und steht allen Besuchern zur Verfügung. Beachten Sie, dass sich in dem Gebäude auch andere Personen aufhalten können. Die Eingangstüre des Stadtturmes wird ab 20:00 geschlossen und ist bis zum nächsten Tag von außen nur mit dem Schlüssel zu öffnen. Nehmen sie daher stets die überreichten Schlüssel mit. Die ehemalige Türmerwohnung im 4. Stock, steht hingegen nur Ihnen exklusiv als Fremdenzimmer zur Verfügung.
  4. Im gesamten Stadtturm inklusive dem Zimmer ist Rauchen und Hantieren mit Feuer strikt verboten.
  5. Beachten Sie, dass der Aufgang zum Zimmer steil ist und nicht dem heutigen Standard entspricht. Geeignete Schuhe mit nicht rutschender Sohle und ohne hohe Absätze sind erforderlich. Halten Sie sich am Geländer fest. Legen Sie Pausen ein. Nehmen Sie nicht mehr Gepäck als unbedingt erforderlich mit. Die Stiege darf nicht im alkoholisierten oder beeinträchtigten Zustand verwendet werden. Beachten Sie die Sturzgefahr. Nachdem es sich um einen öffentlichen Aufgang handelt, wird seitens des Betreibers des Zimmers keine Haftung für den Aufgang übernommen.
  6. Verwahren Sie das Gepäck nur innerhalb des Zimmers. Das Zimmer ist nach dem Verlassen immer abzusperren. Eine Haftung für Bargeld oder Wertgegenstände wird nicht übernommen. Der Bereich außerhalb des Zimmers ist öffentlich zugänglich.
  7. Vor dem Verlassen des Zimmers sind sämtliche Fenster aufgrund der exponierten Lage stets zu schließen.
  8. Das Zimmer ist maximal für 2 Personen zugelassen. Die Abhaltung von Veranstaltungen oder Festen, sei es gewerblich oder privat, sowohl im Zimmer als auch im Turm ist nicht gestattet. Bilder vom Zimmer dürfen nur für private Zwecke angefertigt und ohne ausdrücklicher Zustimmung nicht veröffentlicht werden. Jede Form von anstößiger Verwendung ist verboten.
  9. Werfen Sie keinesfalls Gegenstände aus dem Fenster. Es dürfen keine Gegenstände in der Nähe des Fensters abgestellt werden, da dies eine große Gefährdung von Passanten darstellt.
  10. Die Wandheizpaneele im Zimmer dürfen die nicht abgedeckt oder Gegenstände direkt davor aufgehängt werden. Wir ersuchen Sie vor dem Verlassen sämtliche Elektrogeräte und Lichter im Zimmer auszuschalten.
  11. Sämtliche wahrgenommenen Schäden sind bitte unverzüglich zu melden.
  12. Ab einer Stornierung 10 Tage (20:00h) vor Ihrem Anreisetag wird der Aufenthalt zu 50 % verrechnet. Ab einer Stornierung 5 Tage (20:00h) vor Ihrem Anreisetag bzw. no-show wird der Aufenthalt zu 100 % verrechnet.
  13. Das Turmhotel kann ab 16:00h bezogen werden. Das Zimmerschlüssel muss Montags – Freitags bis spätestens 18 Uhr in der „Greisslerei am Hauptplatz“ abgeholt werden. Für Samstags- und Sonntagsbuchungen vereinbaren Sie bitte vor Ihrer Anreise einen Abholtermin mit der „Greisslerei am Hauptplatz“ unter +43 (0)664/953 4361. Ein früherer oder späterer Bezug ist gesondert unter gleicher Telefonnummer noch vor Ihrer Anreise zu vereinbaren. Am Tag der Abreise ist das Turmhotel bis spätestens 11:00h freizumachen und die Schlüssel wieder beim Betreuer, der „Greisslerei am Hauptplatz“ abzugeben. Für Abreisen an Sonn- und Feiertagen verwenden Sie bitte den Schlüsseltresor bei der Greisslerei am Hauptplatz (nähere Informationen erhalten Sie beim Check-In).
  14. Die Konsumation aus der Minibar ist im Zimmerpreis nicht inkludiert und extra in der im Zimmer befindlichen Kasse zu begleichen. Nicht bezahlte Artikel werden im Nachhinein nachverrechnet.
  15. Das Entgelt für die Benützung des Zimmers ist auf Verlangen im Voraus am Tag der Ankunft zu bezahlen.
  16. Das Frühstück kann extern bei einem unserer im Frühstücksgutschein angeführten Vertragspartner nach Ihrer freien Wahl konsumiert werden. Der Frühstücksgutschein ist dem Vertragspartner bei der Bestellung vorzulegen. Eine Barablöse des Frühstücksgutscheines ist nicht möglich. Der Frühstücksgutschein ist nur im Zusammenhang mit der Nächtigung im Zimmer gültig. Für das beim Vertragspartner bestellte Frühstück ist dieser alleine verantwortlich.
  17. Der Gast haftet für jeden Schaden den er oder sonstige Personen, die mit Wissen und Willen des Gastes das Turmhotel benützen, verursachen.
  18. Tiere dürfen in den Stadtturm und in das Turmhotel nicht mitgenommen und gehalten werden.
  19. Achten Sie darauf, dass das Zimmer am nächsten Tag bereits reserviert sein kann. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthaltes. Selbstverständlich besteht für Sie die Möglichkeit, dass Zimmer erneut online zu buchen, wenn der Folgetag noch frei ist.
  20. Der Betreiber ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast oder ihm zurechenbare Personen von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch machen oder durch rücksichtsloses anstößiges oder sonstiges grob ungehöriges Verhalten andere Personen das Zusammenleben verleiden oder sich gegenüber anderen Personen mit Strafe bedrohter Handlung schuldig machen oder den Stadtturm oder die Einrichtung des Turmhotels beschädigen oder gefährden.
  21. Erfüllungsort ist 4470 Enns. Die Vereinbarung über die Verwendung des Turmhotels unterliegt österreichischen formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG, ROM I-Verordnung, EVÜ sowie UN-Kaufrecht). Als Gerichtsstand wird das für 4470 Enns örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
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